Infodatum:
15. August 2012
Fernwärme:
Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger leisten Beitrag zum Klimaschutz
Infodatum:
13. April 2007
Inbetriebnahme
neue Bogenoffset
Infodatum:
7. April 2006
Kennzeichnungspflicht
bei "Silberlingen" in Presseerzeugnissen
Infodatum:
1. Juli 2005
Neuregelungen
bei den Beilagen in Presseerzeugnissen
Infodatum:
22. Juni 2005
Schneller
wissen, was die Fahrt kostet
Infodatum:
27. Dezember 2004
ÖKOTEST:
MUM - Markt und Medien
Produktion
des Öko-Test-Magazins - Neueste Technik in der Produktion
Infodatum:
20. Dezember 2004
LKW-Maut
ab 1. Januar 2005 - Auswirkungen
Infodatum:
09. November 2004
Überwachung
des E-Mail-Verkehrs vor Start - Internetanbieter warnen vor Pleiten
Infodatum:
03. Juni 2004
Nur,
wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen
Virenbefall und -verbreitung getroffen zu haben, entgeht einer eventuellen
zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, schreibt das IT-Profimagazin iX
in seiner Ausgabe 6/04.
Infodatum:
15. August 2012
Fernwärme:
Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger leisten Beitrag zum Klimaschutz
GIESSEN (vob). Unternehmen arbeiten verstärkt daran, ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen senken sie ihre Kosten für Strom oder Gas, wenn sie Produktions-, Heiz- oder Kühlanlagen sanieren lassen. Zum anderen engagieren sie sich für den Klimaschutz und helfen dabei, den CO2-Ausstoß zu verringern. Viele Betriebe haben den Wunsch, ihren Energieverbrauch zu reduzieren, wissen jedoch nicht, wie sie dieses Ziel erreichen können. Deshalb kommen sie auf uns zu und wir suchen gemeinsam mit unseren Ingenieuren nach den besten Lösungen, erläutert Thomas Wagner, Leiter Geschäftskundenvertrieb bei den Stadtwerken Gießen (SWG).
Vor allem zahlreiche mittelgroße und große Unternehmen und auch einige soziale Einrichtungen sind diesen Weg bereits gegangen mit Erfolg, wie die Beispiele Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger belegen. Beide haben in den Jahren 2010 und 2011 nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten für die Wärmeenergie im Gebäudekomplex am Urnenfeld in Gießen-Wieseck und den CO2-Ausstoß zu senken. Seit über einem Jahr verfügen sie nun schon über einen Anschluss ans Fernwärmenetz der SWG und eine technisch optimierte Wärmeverteilung.
Die Zahlen zeigen, dass diese Lösung zu erheblichen Einsparungen führt. Nehmen wir die ersten vier Monate dieses Jahres als Beispiel: Von Januar bis April hat sich der Wärmeverbrauch jeweils zwischen 13 und 42 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten reduziert, erklärt Willi Schwarz, Projektingenieur bei den SWG. Die angepeilte Marke von durchschnittlich rund 30 Prozent Einsparung erreicht die neue Anlage somit.
Hans-Jürgen Koob, Geschäftsführer der Brühlschen Universitätsdruckerei: Gegenüber der bisherigen Anlage reduzieren wir den CO2-Ausstoß um über 550 Tonnen pro Jahr. Unter anderem zeichnet sich die modernisierte Anlage mit Fernwärmeanschluss dadurch aus, dass die Prozessabwärme aus der sogenannten thermischen Nachverbrennung optimal genutzt wird. Das Verfahren der thermischen Nachverbrennung setzt die Brühlsche Universitätsruckerei ein, um Abgase zu reinigen, die beim Druckprozess entstehen. Vor dem Umbau kam diese Abwärme nur teilweise im Heizkreislauf zum Einsatz. Jetzt wird die Abwärme, wie Hans-Jürgen Koob erläutert, direkt in das Fernwärmenetz der Stadtwerke eingespeist.
Es ging eine ganze Menge verloren. Jetzt nutzen Brühlsche Druckerei und Gießener Anzeiger dieses Potenzial, das wir bei einer gründlichen Analyse zu Anfang des Projekts ausfindig gemacht haben, in weitaus größerem Umfang, erläutert Willi Schwarz. Er ist sich sicher: In vielen Unternehmen gibt es solche Möglichkeiten, die lediglich ausgeschöpft werden müssen.
Quelle:
Gießener Anzeiger Ausgabe 15.08.2012 Seite 17
Infodatum:
13. April 2007
Inbetriebnahme
- neue Bogenoffsetmaschine
Die Brühlsche Universitätsdruckerei hat eine neue MAN-Bogenoffsetdruckmaschine
in Betrieb genommen.
Vollgepackt mit modernster Technik und einer Laufgeschwindigkeit von bis
zu 16.000 Exemplaren pro Stunde werden auf dieser Anlage künftig
Zeitschriften, Kataloge, Telefonbuchumschläge, Plakate und Werbemittemittel
in höchster Farbqualität produziert.
Geschäftsführer Dr. Wolfgang Maaß präsentierte den
Mitarbeitern die Maschine in Produktion und dankte für die tatkräftige
Unterstützung vor allem auch während der vergangenen drei Monate
von der bestellung über den Umbau der Halle bis zur Installation
der Anlage.
Infodatum:
7. April 2006
Kennzeichnungspflicht
bei "Silberlingen" in Presseerzeugnissen
Seit April 2003 gibt
es das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit der beim Vertrieb von Zeitschriften
wichtigen neuen Kennzeichnungspflicht von Datenträgern. Obwohl
der Beirat der Interessengemeinschaft elektronischer Datenträger
im Pressevertrieb (DT-Control) bisher feststellte, dass sich die Verlage
"im Großen und Ganzen" an die Kennzeichnungspflicht halten,
wird das Thema wieder aktuell.
Die Obersten
Landesjugendbehörden befassen sich zur Zeit mit der Evaluierung der
Vorschriften des Jugendschutzes und es besteht die Möglichkeit, dass
zusätzliche Vorschriften zur Größe, Form und Anbringungsart
der Hinweise auf Titelseite und Datenträger erlassen werden. Dies
insbesondere dann, wenn es Meldungen geben sollte, dass häufiger
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht festgestellt werden.
Ganz aktuell
droht z. B. EDEKA Südwest damit, Zeitschriften mit Datenträgern
aus dem Angebot zu nehmen, wenn diese in der Kennzeichnung eine FSK-Beschränkung
haben, wie "Freigegeben ab 16 Jahren". EDEKA argumentiert, dass
die Kennzeichnung in der Regel zu klein ist und daher beim Kassiervorgang
von der Kassiererin nicht beachtet werden kann. Es besteht also faktisch
ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wenn einem Jugendlichen
im Alter von 14 Jahren eine Zeitschrift mit einem Datenträger, der
erst ab 16 Jahren freigegeben ist, verkauft wird.
Welche Titel
in welcher Form gekennzeichnet werden müssen, haben wir in der nachstehenden
Checkliste zusammen gestellt.
Achten Sie bitte
unbedingt auf die Kennzeichnung von Datenträger und Titelseite der
Zeitschrift in ausreichender Größe, damit es keine Probleme
beim Verkauf gibt.
"Jugendschutz-Checkliste"
Die
nachfolgenden Hinweise gelten immer:
Was ist zu tun, wenn...
a) für
eine Zeitschrift, die eine CD, CD-ROM, DVD oder einen anderen Datenträger
enthält
b) für ein Produkt, das aus einer CD, CD-ROM, DVD oder einem anderen
Datenträger besteht und/oder ggf. mit einem entsprechenden Warenträger
versehen ist.
- Audio-CD mit
Liedern oder gesprochenem Text (Hörbuch)
·
Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
· Ein uneingeschränkter Vertrieb ist möglich, sofern
die Texte nicht jugendgefährdend sind.
· Sind die Texte jugendgefährdend, ist nur eine vertriebsbeschränkte
Auslieferung und Präsentation möglich.
- Datenträger
mit unbeweglichen Bilddateien oder nur Text (Hörbuch)
· Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
· Ein uneingeschränkter Vertrieb ist möglich, sofern
die Abbildungen und Texte nicht jugendgefährdend sind.
· Sind Abbildungen und Texte jugendgefährdend, ist nur eine
vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation möglich.
- Datenträger
mit Filmen, Film- und Spielprogrammen und/oder sonstiger Software zu
Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken.
· Diese dürfen ohne Einschränkungen ausgeliefert und
angeboten werden, wenn sie vom Anbieter mit "Infoprogramm"
oder "Lehrprogramm" deutlich gekennzeichnet werden. Kennzeichnung
auf dem Bildträger und der Hülle.
· Dies aber nur dann, wenn sie offensichtlich die Entwicklung
oder Erziehung von Kindern nicht beeinträchtigen.
· Fehlt die Kennzeichnung, kann nur eine vertriebsbeschränkte
Auslieferung und Präsentation erfolgen.
· Haben diese Datenträger jugendgefährdenden Inhalt,
kann nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation
erfolgen.
- Datenträger
mit Auszügen von Film - und/oder Spielprogrammen (so genannte "Demo-Versionen")
· Der Datenträger muss von einer Einrichtung der freiwilligen
Selbstkontrolle (z. B. DT-Control) geprüft werden.
· Diese muss feststellen, dass die Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen
enthalten.
· Der Vertrieb kann uneingeschränkt erfolgen, wenn Zeitschrift
(ggf. Warenträger) und Datenträger entsprechend deutlich gekennzeichnet
sind. DT-Control vergibt eine Art Prüfsiegel.
· Fehlt der Hinweis, kann nur vertriebsbeschränkt ausgeliefert
und präsentiert werden.
- Datenträger
mit einer Vollversion von Filmen und/oder Spielen
·
Es besteht eine Prüfpflicht der obersten Landesbehörden oder
einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle.
· Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle sind:
¨ Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK - Anschrift
siehe unten
¨ Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle - USK - Anschrift siehe
unten
Diese klassifiziert
nach folgenden Altersfreigaben:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben
ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe
·
Die Kennzeichnung hat auf dem Datenträger und seiner Hülle deutlich
sichtbar zu erfolgen. Ist die Zeitschrift die Hülle, dann auch auf
der Zeitschrift.
·
Fehlt die Kennzeichnung oder ist der Datenträger mit "Keine
Jugendfreigabe" gekennzeichnet, ist nur eine vertriebsbeschränkte
Auslieferung und Präsentation möglich.
·
Ist eine andere Klassifizierung vorhanden, dann kann uneingeschränkt
vertrieben werden, die Altersfreigabe ist aber beim Verkauf durch den
Einzelhändler zu beachten.
WICHTIG:
Die Klassifizierung der Altersfreigabe bezieht sich immer auf den Datenträger
und nie auf den Inhalt der Zeitschrift. Der Inhalt der Zeitschrift darf
natürlich nie jugendgefährdend sein, da ansonsten nur vertriebsbeschränkt
ausgeliefert und präsentiert werden darf.
Welche Kennzeichnungen
erforderlich sind, sehen Sie in der untenstehenden Übersicht "AUF
EINEN BLICK".
Anschriften:
Freiwillige
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK
Kreuzberger Ring 56
65206 Wiesbaden
Telefon 0611/77891-0
Email [email protected]
Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle
Gubener Straße 47
10243 Berlin
Telefon 030/2796211
Email [email protected]
DT-Control
c/o Auer, Witte, Thiel, Rechtsanwälte
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon 089/5998976-0
Email [email protected]
AUF EINEN BLICK:
Beigefügt ist:
Inhalt |
Nr.
der Checkliste |
KZ |
Datenträger
mit Audio (Lieder oder gesprochener Text) |
1 |
|
Datenträger
mit Audio und beweglicher Bilddatei |
4
oder 5 |
|
Datenträger
mit unbeweglicher Bilddatei oder nur Text |
2 |
|
Datenträger
mit Filmen + Spielen und / oder sonstiger Software zu Informations-,
Instruktions- und Lehrzwecken |
3 |
|
Datenträger
mit Software Informations-, Instruktions- + Lehrprogrammen. |
3 |
|
Datenträger
mit Auszügen aus Filmen und Spielen DEMO |
4 |
|
Datenträger
mit Vollversion von Filmen und / oder Spielen |
5 |
|
Folgende Kennzeichnungen
sind erforderlich:
Nr.
der Checkliste |
_ |
Kennzeichnung |
1 |
|
Keine
Kennzeichnungspflicht |
2 |
|
Keine
Kennzeichnungspflicht |
3 |
|
Infoprogramm
oder Lehrprogramm |
4 |
|
Keine
Jugendbeeinträchtigung oder nicht jugendbeeinträchtigend |
5 |
a |
Freigegeben
ohne Altersbeschränkung |
5 |
b |
Freigegeben
ab 6 Jahren |
5 |
c |
Freigegeben
ab 12 Jahren |
5 |
d |
Freigegeben
ab 16 Jahren |
5 |
e |
Keine
Jugendfreigabe |
Infodatum:
1. Juli 2005
Neuregelungen
bei den Beilagen in Presseerzeugnissen
Nach den Umsatzeinbußen
in den letzten Jahren ist wieder ein leichter Zuwachs bei den Werbeumsätzen
zu verzeichnen. Die Presse Distribution der Deutschen Post unterstützt
diese Entwicklung mit einer Neuregelung bei den Beilagen in Presseerzeugnissen:
Waren bis Ende 2004 nur relativ dünne Gegenstände zugelassen, so können
diese neuerdings jeweils bis zu 30 mm hoch sein.
Über diese Neuerung können sich die Kunden der Presse Distribution aus
zwei Gründen freuen: Abonnenten dürfen vermehrt hochwertige Zugaben erwarten
und werden dadurch in der Wahl ihrer Zeitung oder Zeitschrift bestärkt,
und innovative Markenhersteller und Werbetreibende können ihren Kunden
ohne Streuverluste die neuesten Produkte schmackhaft machen.
Mit Format werben
Indem die Presse Distribution ihre Beilagenregelung stark vereinfacht
und den aktuellen Bedürfnissen angepasst hat, trägt sie einerseits dem
Trend Rechnung, immer ausgefallenere Gegenstände beizulegen. Andererseits
will sie damit die Kundenbindungsprogramme von Verlagen/Unternehmen und
Werbetreibenden unterstützen. Ob Druckerzeugnisse wie zusätzliche Hefte
(Booklets), Werbeprospekte oder Produktproben, CDs/DVDs und originelle
Werbegeschenke: Verlage/Unternehmen können mit beigelegten Gegenständen
von bis zu 30 mm Höhe oder mit Druckerzeugnissen ihre Aktivitäten zur
Abonnentenbindung intensivieren und gleichzeitig Werbetreibenden eine
aufmerksamkeitsstarke und zielgruppengenaue Plattform für die immer hochwertigeren
Produktproben offerieren.
Die wichtigsten
Details der neuen Beilagenregelung im Überblick
Hauptversandgegenstand ist nach wie vor die Zeitschrift. Das Gesamtgewicht
aller Beilagen darf das Gewicht des Trägerobjektes nicht überschreiten.
Gegenstände bis 2 mm Höhe sind z.B. Muster, Proben, CDs/DVDs in Papphüllen.
Gegenstände von 3 mm bis 30 mm Höhe, wie z.B. Werbeartikel und Beigaben,
müssen fest mit der Sendung verbunden sein. Die Sendungen müssen mit einer
transportgerechten und sicheren Umhüllung versandt werden.
Sind die Gegenstände außerhalb des Trägerobjektes angebracht, so müssen
die Sendungen ebenfalls in einer transportgerechten und sicheren Umhüllung
versandt werden.
Beilagen sind bis
zu einem Format DIN B4 (353 mm x 250 mm) zulässig. Ist eine Beilage größer
als das Trägerobjekt, so ist auch diese Sendung mit einer transportgerechten
und sicheren Umhüllung einzuliefern.
Es ist möglich, einen Gegenstand im neu zulässigen Format auch nur einem
Teil der Auflage beizufügen.
Das Gewicht des Trägerobjekts (inkl. Umhüllung) und das Gewicht aller
Beilagen ergeben das abzurechnende Sendungsgewicht. Die Sendungen dürfen
einschließlich Beilagen ein Höchstgewicht von 1.000 g und eine Höhe von
50 mm erreichen.
Für Gegenstände bis 2 mm Höhe wird kein zusätzliches Entgelt berechnet.
Für Gegenstände von 3 mm bis 30 mm wird je nach Höhe des Gegenstandes
ein Zusatzentgelt berechnet (siehe Tabelle).
Zusatzentgelte
für Beilagen in Presserzeugnissen
Gegenstände*
|
Cent
|
|
|
bis
2mm |
-,-
|
3
mm bis 5 mm |
5,00
|
6
mm bis 10 mm |
7,5
|
11
mm bis 30 mm |
10,00
|
Rechnungen,
Zahlungsvordrucke |
5,11
|
* Maße von 0,5 mm
und mehr werden auf 1 mm aufgerundet, Maße unter 0,5 mm werden abgerundet.
Kontakt: Infoline
der Deutschen Post Presse Distribution Freecall (08 00) 50 06 00 3 oder
online unter www.deutschepost.de/pressedistribution
Infodatum:
22. Juni 2005
Schneller
wissen, was die Fahrt kostet - Mautberechnung und Kontrolle
Auch wenn das neue
Mautsystem in Deutschland inzwischen beinahe Routine für Spediteure ist,
manche Unternehmen haben dann und wann Probleme mit der Mautberechnung
von Toll-Collect. Nun haben sich einige Internetseiten mit den gängigsten
Problemen vertraut gemacht und verschiedene Mautberechungsprogramme entwickelt,
die sie kostenlos online gestellt haben.
Es gibt mittlerweile einige Internetseiten, deren Betreiber eine aktuelle
Berechnung der Maut bieten. Eine Eigenheit von Toll-Collect ist es nämlich,
dass der Mauteintreiber die Rechnungen nur monatlich verschickt und der
Spediteur so erst danach seinem Kunden sagen kann, wie viel er zu bezahlen
hat.
Internetseiten wie beispielsweise www.schenker.de, www.vce.de oder www.mautrechner.de
gehen auf das Problem ein, indem sich mit ihrer Software im Voraus die
Maut berechnen lässt. Man muss nur auf der Internetseite die Ausgangsstadt
und die Zielstadt eingeben und das Programm berechnet die Maut für die
zurückzulegende Strecke. Und da ja bekanntlich viele Wege nach Rom führen,
kann man auf einigen dieser Seiten noch die für sich billigste Strecke
auswählen.
Ein weiteres Kriterium, dem sich die Internetseite Mautprüfen stellt,
ist es, die Rechnungen von Toll-Collect zu überprüfen. Denn so wurde bei
dem Mauterhebungssystem schon einmal ein 1,8 Kilometer langes Autobahnstück
in der Nähe von Neuss mit 33 Kilometern in Rechnung gestellt. Jedes mautzahlende
Unternehmen erhält auf Anforderung von Toll-Collect die Abrechnung in
Form einer Datei im CSV-Format. Diese beinhaltet alle relevanten Daten
für die Abrechnung, die der Kunde auf www.mautpruefen.de hoch laden kann.
Nach Einlesen der Datei werden neben den Einzelfahrtnachweisen auch die
einzelnen Buchungen der mautpflichtigen Kilometer überprüft und mit der
BASt-Mautabschnittstabelle verglichen. Als Ergebnis erhält der Kunde eine
Auswertung, die in übersichtlicher Form Fehler und Abweichungen sowie
die Kostendifferenz darstellt.
Zeit ist Geld - vor allen Dingen bei der Rechnungsstellung. Es gilt also,
die korrekte Mautgebühr pro Fahrt schneller zu errechnen und dem Kunden
zu berechnen.
Infodatum:
27. Dezember 2004
ÖKOTEST:
MUM - Markt und Medien
Informationen für Kunden, Agenturen und Entscheider
Produktion
des Öko-Test-Magazins - Neueste Technik in der Produktion
MiSTRAL, ein Produkt von DALiM Software,
ist ein neues Workflow-Werkzeug mit dem zukünftig das ÖKO-TEST-Magazin
produziert wird.
In MiSTRAL
werden alle Ausgaben geplant und die jeweiligen Seitenspiegel erstellt.
Alle an die Druckerei gesendeten Daten werden direkt in den Seitenspiegeln
sichtbar und mit einem passwortgeschützten Zugang über das Internet können
alle berechtigten Personen den Stand der aktuellen Magazinproduktion einsehen
bzw. verfolgen. Sowohl redaktionelle Seiten, als auch Anzeigen werden
dargestellt und für noch fehlende Seiten stehen Platzhalter im Seitenplan.
Nicht nur die Übersicht aller Seiten wird dargestellt, auch der jeweilige
Produktionsstatus der Seiten wird angezeigt. Ob eine Seite freigegeben
ist, oder ob der Druckbogen schon belichtet ist, oder noch Anzeigen ausstehen,
all diese Informationen werden visuell dargestellt. So sind nach dem "Ampelprinzip"
noch fehlende Seiten rot, freizugebende Seiten gelb und fertige Seiten
grün dargestellt. Die Freigabe erfolgt natürlich auch über das Internet,
direkt im Seitenplan. Redaktionelle Seiten und Anzeigen können via Webbrowser
platziert, verschoben und zur Endseite zusammengeführt werden. Die
Übersicht über den jeweiligen Produktionsstatus erfolgt in Echtzeit und
ist somit für alle Beteiligten immer aktuell. Hieraus ergibt sich eine
weitaus schnellere und genauere Kommunikation zwischen Druckerei, Verlag
und letztlich auch dem Anzeigenkunden. Somit kann bei Problemen schneller
reagiert werden und mit einer Rückmeldung, z.B. per E-Mail und angehängtem
PDF, der Anzeigenkunde direkt angesprochen werden.
Aber auch im Vorfeld
können Anzeigen, die einer speziellen Ausgabe zugeordnet sind, einfach
als PDF auf ein "Clipboard" neben den Seitenplan gelegt werden. Somit
kann sofort nach Erhalt der Kundendaten, die Übereinstimmung mit den Auftragsdaten
(1/4 Seite hoch oder quer?) erfolgen. Somit werden Abweichungen frühzeitig
erkannt und können im Layout berücksichtigt werden.
Voraussetzung für
diese Produktionsweise mit MiSTRAL Daten via Internet freizugeben,
ist ein hohes Maß an Sicherheit. In Bezug auf Sicherheit im digitalen
Workflow kann die brühlsche Universitätsdruckerei schon auf eine langjährige
Erfahrung zurückblicken. Bereits seit 2002 wird ausschließlich digital
produziert und die Sicherheit dabei Monat für Monat unter Beweis gestellt.
Neu an dem Workflow ist der interaktive Zugriff über das Internet. Mit
dieser Entwicklung ist die Druckerei, zusammen mit dem ÖKO-TEST Verlag
in Deutschland Vorreiter. In den USA wird MiSTRAL bereits seit
vergangenem Jahr bei "Continental Web", einem großen Rollenoffsetdrucker
mit mehreren Standorten für die Zeitschriftenproduktionen (Parade, Spiegel,
Newsweek, Time etc.) eingesetzt.
Quelle:
www.oekotest.de
Infodatum:
20. Dezember 2004
LKW-Maut
ab 1. Januar 2005 - Auswirkungen
Am 15. Dezember 2004 hat das Bundesamt für Güterverkehr dem Betreiber
Toll Collect die vorläufige Betriebserlaubnis für das satellitengestützte
Mautsystem erteilt. Mit knapp eineinhalbjähriger Verspätung kann die Erhebung
nun endgültig starten. Ab 1. Januar 2005, 0.00 Uhr, müssen Lkw mit einem
zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen für die Benutzung der Bundesautobahnen
Maut zahlen. Die Mautsätze sind abhängig von der Anzahl der Achsen und
der Schadstoffklasse des Lkw. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4
Cent pro Autobahnkilometer.
Die Einführung der
Lkw-Maut stellt für die gesamte Wirtschaft und insbesondere für das Transportgewerbe
eine finanzielle Belastung dar.
Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass sich die Transportpreise
bei voller Überwälzung der Maut um durchschnittlich 8 bis 10% erhöhen.
Die Lkw-Maut führt
auf allen Stufen der Logistikkette (z.B. Rohstoffe zur Papierfabrik, Papier
von der Papierfabrik zum Großhändler oder direkt zur Druckerei, Druck-Erzeugnisse
von der Druckerei zum Weiterverarbeiter oder direkt zum Auftraggeber)
zu Kostenerhöhungen.
Die Frage, wer die
zusätzlichen Belastungen trägt, wird sich grundsätzlich im Markt entscheiden.
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage aller Unternehmen der
Papierkette halten es alle Beteiligten für unerlässlich, die zusätzlichen
Kosten in voller Höhe weiterzuberechnen.
Die Spediteure rechnen
mit erheblichen Kostensteigerungen. Allein durch die Gebühren werden Kostenerhöhungen
im Stückgutverkehr zwischen 3 und 6%, im Teilladungsverkehr zwischen 7
und 10% sowie im Ladungsverkehr um 10 bis 15% entstehen. Die Spediteure
haben die Absicht, auf ihrer Rechnung die Maut als gesonderte Position
auszuweisen.
Berechnungen des Verbandes
Deutscher Papierfabriken (VDP) kamen 2003 zu dem Ergebnis, dass sich der
Wareneingang der Papierfabriken durch die Maut um 1% verteuern wird. Der
Kostenanteil der Ausgangs-Frachten am Umsatz beträgt schätzungsweise knapp
7%. Je nach Fahrzeugart und gefahrenen BAB-Kilometern dürften die Frachtkosten
für den Transport zum Kunden (zumeist durch fremde Speditionen) um 4 bis
maximal 15% steigen, so dass der Frachtkostenanteil um 0,3 bis maximal
1% zunehmen wird. Der VDP geht davon aus, dass die Papierfabriken die
erhöhten Kosten in voller Höhe weiterwälzen.
Auch der Papiergroßhandel
rechnet mit erheblichen Kostensteigerungen, die allerdings wegen des überwiegend
regionalen Verteil-Verkehrs (und der vergleichsweise geringen BAB-Benutzung)
von Firma zu Firma sehr unterschiedlich und damit generell nicht abschätzbar
sind.
Auch für die Druckindustrie
führt die Lkw-Maut zu Kostenerhöhungen, die ebenfalls von Firma zu Firma
je nach Größe und Einzugsgebiet sehr unterschiedlich sein dürften. Die
höchsten Belastungen dürften auf Großdruckereien zukommen. Unabhängig
von der Höhe der zusätzlichen Kosten sind alle Druckereien gehalten, die
Kostenerhöhungen an ihre Kunden weiterzuwälzen.
Alles was Sie über
die Lkw-Maut wissen wollen, erfahren Sie in verständlicher Form z.B. bei
der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr SVG (www.svg.de) oder
beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (www.bmvbw.de).
www.svg.de
www.bmvbw.de
Infodatum:
09. November 2004
Überwachung
des E-Mail-Verkehrs vor Start - Internetanbieter warnen vor Pleiten
Zum Jahreswechsel endet die von der Bundesregierung gewährte Übergangsfrist
für den Lauschangriff auf den E-Mail-Verkehr. Von Neujahr an müssen die
Anbieter von Mailservern technische Schnittstellen zur Überwachung für
die Behörden bereithalten.
Da diese Vorrichtungen
sehr kostspielig sind, rechnen Branchen-Insider mit dem Aus für tausende
klein- und mittelständische Anbieter. Vielen sind die Verpflichtungen
noch gar nicht bekannt, darüber hinaus sind die Regelungen teilweise unpräzise.
Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung
ist umstritten, wurde bereits mehrfach überarbeitet. In der derzeitigen
Fassung gilt sie seit Frühjahr 2003.
Quelle:
www.heise.de
Infodatum:
03. Juni 2004
Nur,
wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen
Virenbefall und -verbreitung getroffen zu haben, entgeht einer eventuellen
zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, schreibt das IT-Profimagazin iX
in seiner Ausgabe 6/04.
Viren werden häufig
automatisch über ahnungslose Dritte verbreitet. Der eigentliche Versender
handelt zwar weder vorsätzlich noch besteht ein vertragliches Verhältnis
zwischen ihm und dem Empfänger, Strafbarkeit und Haftung sind daher ausgeschlossen.
Doch bei fahrlässigem Handeln kommt unter Umständen eine zivilrechtliche
Haftung auf Schadensersatz in Betracht.
Das Horrorszenario: Firmen versenden kontaminierte E-Mails an Privatpersonen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unternehmen vom Virenbefall Kenntnis
hatten oder nicht.
Risikomanagement und IT-Risikomanagement ist in Deutschland ja bereits
per Gesetz oberste Firmenpflicht. Nur Technik allein genügt jedoch nicht
- vielmehr müssen auch die organisatorischen Maßnahmen des Betriebes dem
entsprechen. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter von EDV-Abteilungen,
die sich stets über aktuelle Entwicklungen informieren und in der Lage
sein müssen, auf diese zu reagieren.
Weitere Infos:
www.ix.de
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