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Infodatum: 15. August 2012
Fernwärme: Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger leisten Beitrag zum Klimaschutz

Infodatum: 13. April 2007
Inbetriebnahme neue Bogenoffset

Infodatum: 7. April 2006
Kennzeichnungspflicht bei "Silberlingen" in Presseerzeugnissen

Infodatum: 1. Juli 2005
Neuregelungen bei den Beilagen in Presseerzeugnissen

Infodatum: 22. Juni 2005
Schneller wissen, was die Fahrt kostet

Infodatum: 27. Dezember 2004
ÖKOTEST: MUM - Markt und Medien
Produktion des Öko-Test-Magazins - Neueste Technik in der Produktion

Infodatum: 20. Dezember 2004
LKW-Maut ab 1. Januar 2005 - Auswirkungen

Infodatum: 09. November 2004
Überwachung des E-Mail-Verkehrs vor Start - Internetanbieter warnen vor Pleiten

Infodatum: 03. Juni 2004
Nur, wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen Virenbefall und -verbreitung getroffen zu haben, entgeht einer eventuellen zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner Ausgabe 6/04.


Infodatum: 15. August 2012

Fernwärme: Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger leisten Beitrag zum Klimaschutz

GIESSEN (vob). Unternehmen arbeiten verstärkt daran, ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen senken sie ihre Kosten für Strom oder Gas, wenn sie Produktions-, Heiz- oder Kühlanlagen sanieren lassen. Zum anderen engagieren sie sich für den Klimaschutz und helfen dabei, den CO2-Ausstoß zu verringern. „Viele Betriebe haben den Wunsch, ihren Energieverbrauch zu reduzieren, wissen jedoch nicht, wie sie dieses Ziel erreichen können. Deshalb kommen sie auf uns zu und wir suchen gemeinsam mit unseren Ingenieuren nach den besten Lösungen“, erläutert Thomas Wagner, Leiter Geschäftskundenvertrieb bei den Stadtwerken Gießen (SWG).

Vor allem zahlreiche mittelgroße und große Unternehmen und auch einige soziale Einrichtungen sind diesen Weg bereits gegangen – mit Erfolg, wie die Beispiele Brühlsche Universitätsdruckerei und Gießener Anzeiger belegen. Beide haben in den Jahren 2010 und 2011 nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten für die Wärmeenergie im Gebäudekomplex am Urnenfeld in Gießen-Wieseck und den CO2-Ausstoß zu senken. Seit über einem Jahr verfügen sie nun schon über einen Anschluss ans Fernwärmenetz der SWG und eine technisch optimierte Wärmeverteilung.

„Die Zahlen zeigen, dass diese Lösung zu erheblichen Einsparungen führt. Nehmen wir die ersten vier Monate dieses Jahres als Beispiel: Von Januar bis April hat sich der Wärmeverbrauch jeweils zwischen 13 und 42 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten reduziert“, erklärt Willi Schwarz, Projektingenieur bei den SWG. Die angepeilte Marke von durchschnittlich rund 30 Prozent Einsparung erreicht die neue Anlage somit.

Hans-Jürgen Koob, Geschäftsführer der Brühlschen Universitätsdruckerei: „Gegenüber der bisherigen Anlage reduzieren wir den CO2-Ausstoß um über 550 Tonnen pro Jahr.“ Unter anderem zeichnet sich die modernisierte Anlage mit Fernwärmeanschluss dadurch aus, dass die Prozessabwärme aus der sogenannten thermischen Nachverbrennung optimal genutzt wird. Das Verfahren der thermischen Nachverbrennung setzt die Brühlsche Universitätsruckerei ein, um Abgase zu reinigen, die beim Druckprozess entstehen. Vor dem Umbau kam diese Abwärme nur teilweise im Heizkreislauf zum Einsatz. Jetzt wird die Abwärme, wie Hans-Jürgen Koob erläutert, direkt in das Fernwärmenetz der Stadtwerke eingespeist.

„Es ging eine ganze Menge verloren. Jetzt nutzen Brühlsche Druckerei und Gießener Anzeiger dieses Potenzial, das wir bei einer gründlichen Analyse zu Anfang des Projekts ausfindig gemacht haben, in weitaus größerem Umfang“, erläutert Willi Schwarz. Er ist sich sicher: „In vielen Unternehmen gibt es solche Möglichkeiten, die lediglich ausgeschöpft werden müssen.“

Quelle:
Gießener Anzeiger – Ausgabe 15.08.2012 – Seite 17

 

 

 


Infodatum: 13. April 2007

Inbetriebnahme - neue Bogenoffsetmaschine

Die Brühlsche Universitätsdruckerei hat eine neue MAN-Bogenoffsetdruckmaschine in Betrieb genommen.

Vollgepackt mit modernster Technik und einer Laufgeschwindigkeit von bis zu 16.000 Exemplaren pro Stunde werden auf dieser Anlage künftig Zeitschriften, Kataloge, Telefonbuchumschläge, Plakate und Werbemittemittel in höchster Farbqualität produziert.

Geschäftsführer Dr. Wolfgang Maaß präsentierte den Mitarbeitern die Maschine in Produktion und dankte für die tatkräftige Unterstützung vor allem auch während der vergangenen drei Monate von der bestellung über den Umbau der Halle bis zur Installation der Anlage.

 

 

 

Infodatum: 7. April 2006

Kennzeichnungspflicht bei "Silberlingen" in Presseerzeugnissen

Seit April 2003 gibt es das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) mit der beim Vertrieb von Zeitschriften wichtigen neuen Kennzeichnungspflicht von Datenträgern. Obwohl der Beirat der Interessengemeinschaft elektronischer Datenträger im Pressevertrieb (DT-Control) bisher feststellte, dass sich die Verlage "im Großen und Ganzen" an die Kennzeichnungspflicht halten, wird das Thema wieder aktuell.

Die Obersten Landesjugendbehörden befassen sich zur Zeit mit der Evaluierung der Vorschriften des Jugendschutzes und es besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Vorschriften zur Größe, Form und Anbringungsart der Hinweise auf Titelseite und Datenträger erlassen werden. Dies insbesondere dann, wenn es Meldungen geben sollte, dass häufiger Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht festgestellt werden.

Ganz aktuell droht z. B. EDEKA Südwest damit, Zeitschriften mit Datenträgern aus dem Angebot zu nehmen, wenn diese in der Kennzeichnung eine FSK-Beschränkung haben, wie "Freigegeben ab 16 Jahren". EDEKA argumentiert, dass die Kennzeichnung in der Regel zu klein ist und daher beim Kassiervorgang von der Kassiererin nicht beachtet werden kann. Es besteht also faktisch ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wenn einem Jugendlichen im Alter von 14 Jahren eine Zeitschrift mit einem Datenträger, der erst ab 16 Jahren freigegeben ist, verkauft wird.

Welche Titel in welcher Form gekennzeichnet werden müssen, haben wir in der nachstehenden Checkliste zusammen gestellt.

Achten Sie bitte unbedingt auf die Kennzeichnung von Datenträger und Titelseite der Zeitschrift in ausreichender Größe, damit es keine Probleme beim Verkauf gibt.


"Jugendschutz-Checkliste"

Die nachfolgenden Hinweise gelten immer:

Was ist zu tun, wenn...
a) für eine Zeitschrift, die eine CD, CD-ROM, DVD oder einen anderen Datenträger enthält
b) für ein Produkt, das aus einer CD, CD-ROM, DVD oder einem anderen Datenträger besteht und/oder ggf. mit einem entsprechenden Warenträger versehen ist.

  1. Audio-CD mit Liedern oder gesprochenem Text (Hörbuch)
    · Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
    · Ein uneingeschränkter Vertrieb ist möglich, sofern die Texte nicht jugendgefährdend sind.
    · Sind die Texte jugendgefährdend, ist nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation möglich.
  2. Datenträger mit unbeweglichen Bilddateien oder nur Text (Hörbuch)
    · Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
    · Ein uneingeschränkter Vertrieb ist möglich, sofern die Abbildungen und Texte nicht jugendgefährdend sind.
    · Sind Abbildungen und Texte jugendgefährdend, ist nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation möglich.
  3. Datenträger mit Filmen, Film- und Spielprogrammen und/oder sonstiger Software zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken.
    · Diese dürfen ohne Einschränkungen ausgeliefert und angeboten werden, wenn sie vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" deutlich gekennzeichnet werden. Kennzeichnung auf dem Bildträger und der Hülle.
    · Dies aber nur dann, wenn sie offensichtlich die Entwicklung oder Erziehung von Kindern nicht beeinträchtigen.
    · Fehlt die Kennzeichnung, kann nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation erfolgen.
    · Haben diese Datenträger jugendgefährdenden Inhalt, kann nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation erfolgen.
  4. Datenträger mit Auszügen von Film - und/oder Spielprogrammen (so genannte "Demo-Versionen")
    · Der Datenträger muss von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (z. B. DT-Control) geprüft werden.
    · Diese muss feststellen, dass die Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen enthalten.
    · Der Vertrieb kann uneingeschränkt erfolgen, wenn Zeitschrift (ggf. Warenträger) und Datenträger entsprechend deutlich gekennzeichnet sind. DT-Control vergibt eine Art Prüfsiegel.
    · Fehlt der Hinweis, kann nur vertriebsbeschränkt ausgeliefert und präsentiert werden.
  5. Datenträger mit einer Vollversion von Filmen und/oder Spielen
    · Es besteht eine Prüfpflicht der obersten Landesbehörden oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle.
    · Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle sind:
    ¨ Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK - Anschrift siehe unten
    ¨ Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle - USK - Anschrift siehe unten

Diese klassifiziert nach folgenden Altersfreigaben:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
-
Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe
· Die Kennzeichnung hat auf dem Datenträger und seiner Hülle deutlich sichtbar zu erfolgen. Ist die Zeitschrift die Hülle, dann auch auf der Zeitschrift.
· Fehlt die Kennzeichnung oder ist der Datenträger mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet, ist nur eine vertriebsbeschränkte Auslieferung und Präsentation möglich.
· Ist eine andere Klassifizierung vorhanden, dann kann uneingeschränkt vertrieben werden, die Altersfreigabe ist aber beim Verkauf durch den Einzelhändler zu beachten.

WICHTIG:
Die Klassifizierung der Altersfreigabe bezieht sich immer auf den Datenträger und nie auf den Inhalt der Zeitschrift. Der Inhalt der Zeitschrift darf natürlich nie jugendgefährdend sein, da ansonsten nur vertriebsbeschränkt ausgeliefert und präsentiert werden darf.

Welche Kennzeichnungen erforderlich sind, sehen Sie in der untenstehenden Übersicht "AUF EINEN BLICK".

Anschriften:

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK
Kreuzberger Ring 56
65206 Wiesbaden
Telefon 0611/77891-0
Email [email protected]

Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle
Gubener Straße 47
10243 Berlin
Telefon 030/2796211
Email [email protected]

DT-Control
c/o Auer, Witte, Thiel, Rechtsanwälte
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon 089/5998976-0
Email [email protected]


AUF EINEN BLICK:

Beigefügt ist:

Inhalt Nr. der Checkliste KZ
Datenträger mit Audio (Lieder oder gesprochener Text) 1
Datenträger mit Audio und beweglicher Bilddatei 4 oder 5
Datenträger mit unbeweglicher Bilddatei oder nur Text 2
Datenträger mit Filmen + Spielen und / oder sonstiger Software zu Informations-, Instruktions- und Lehrzwecken 3
Datenträger mit Software Informations-, Instruktions- + Lehrprogrammen. 3
Datenträger mit Auszügen aus Filmen und Spielen DEMO 4
Datenträger mit Vollversion von Filmen und / oder Spielen 5

Folgende Kennzeichnungen sind erforderlich:

Nr. der Checkliste _ Kennzeichnung
1 Keine Kennzeichnungspflicht
2 Keine Kennzeichnungspflicht
3 Infoprogramm oder Lehrprogramm
4 Keine Jugendbeeinträchtigung oder nicht jugendbeeinträchtigend
5 a Freigegeben ohne Altersbeschränkung
5 b Freigegeben ab 6 Jahren
5 c Freigegeben ab 12 Jahren
5 d Freigegeben ab 16 Jahren
5 e Keine Jugendfreigabe



Infodatum: 1. Juli 2005

Neuregelungen bei den Beilagen in Presseerzeugnissen

Nach den Umsatzeinbußen in den letzten Jahren ist wieder ein leichter Zuwachs bei den Werbeumsätzen zu verzeichnen. Die Presse Distribution der Deutschen Post unterstützt diese Entwicklung mit einer Neuregelung bei den Beilagen in Presseerzeugnissen: Waren bis Ende 2004 nur relativ dünne Gegenstände zugelassen, so können diese neuerdings jeweils bis zu 30 mm hoch sein.
Über diese Neuerung können sich die Kunden der Presse Distribution aus zwei Gründen freuen: Abonnenten dürfen vermehrt hochwertige Zugaben erwarten und werden dadurch in der Wahl ihrer Zeitung oder Zeitschrift bestärkt, und innovative Markenhersteller und Werbetreibende können ihren Kunden ohne Streuverluste die neuesten Produkte schmackhaft machen.

Mit Format werben

Indem die Presse Distribution ihre Beilagenregelung stark vereinfacht und den aktuellen Bedürfnissen angepasst hat, trägt sie einerseits dem Trend Rechnung, immer ausgefallenere Gegenstände beizulegen. Andererseits will sie damit die Kundenbindungsprogramme von Verlagen/Unternehmen und Werbetreibenden unterstützen. Ob Druckerzeugnisse wie zusätzliche Hefte (Booklets), Werbeprospekte oder Produktproben, CDs/DVDs und originelle Werbegeschenke: Verlage/Unternehmen können mit beigelegten Gegenständen von bis zu 30 mm Höhe oder mit Druckerzeugnissen ihre Aktivitäten zur Abonnentenbindung intensivieren und gleichzeitig Werbetreibenden eine aufmerksamkeitsstarke und zielgruppengenaue Plattform für die immer hochwertigeren Produktproben offerieren.

Die wichtigsten Details der neuen Beilagenregelung im Überblick

Hauptversandgegenstand ist nach wie vor die Zeitschrift. Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Gewicht des Trägerobjektes nicht überschreiten.

Gegenstände bis 2 mm Höhe sind z.B. Muster, Proben, CDs/DVDs in Papphüllen.

Gegenstände von 3 mm bis 30 mm Höhe, wie z.B. Werbeartikel und Beigaben, müssen fest mit der Sendung verbunden sein. Die Sendungen müssen mit einer transportgerechten und sicheren Umhüllung versandt werden.

Sind die Gegenstände außerhalb des Trägerobjektes angebracht, so müssen die Sendungen ebenfalls in einer transportgerechten und sicheren Umhüllung versandt werden.

Beilagen sind bis zu einem Format DIN B4 (353 mm x 250 mm) zulässig. Ist eine Beilage größer als das Trägerobjekt, so ist auch diese Sendung mit einer transportgerechten und sicheren Umhüllung einzuliefern.

Es ist möglich, einen Gegenstand im neu zulässigen Format auch nur einem Teil der Auflage beizufügen.

Das Gewicht des Trägerobjekts (inkl. Umhüllung) und das Gewicht aller Beilagen ergeben das abzurechnende Sendungsgewicht. Die Sendungen dürfen einschließlich Beilagen ein Höchstgewicht von 1.000 g und eine Höhe von 50 mm erreichen.

Für Gegenstände bis 2 mm Höhe wird kein zusätzliches Entgelt berechnet. Für Gegenstände von 3 mm bis 30 mm wird je nach Höhe des Gegenstandes ein Zusatzentgelt berechnet (siehe Tabelle).

Zusatzentgelte für Beilagen in Presserzeugnissen

Gegenstände*

Cent
bis 2mm
-,-
3 mm bis 5 mm
5,00
6 mm bis 10 mm
7,5
11 mm bis 30 mm
10,00
Rechnungen, Zahlungsvordrucke
5,11

* Maße von 0,5 mm und mehr werden auf 1 mm aufgerundet, Maße unter 0,5 mm werden abgerundet.

Kontakt: Infoline der Deutschen Post Presse Distribution Freecall (08 00) 50 06 00 3 oder online unter www.deutschepost.de/pressedistribution



Infodatum: 22. Juni 2005

Schneller wissen, was die Fahrt kostet - Mautberechnung und Kontrolle

Auch wenn das neue Mautsystem in Deutschland inzwischen beinahe Routine für Spediteure ist, manche Unternehmen haben dann und wann Probleme mit der Mautberechnung von Toll-Collect. Nun haben sich einige Internetseiten mit den gängigsten Problemen vertraut gemacht und verschiedene Mautberechungsprogramme entwickelt, die sie kostenlos online gestellt haben.

Es gibt mittlerweile einige Internetseiten, deren Betreiber eine aktuelle Berechnung der Maut bieten. Eine Eigenheit von Toll-Collect ist es nämlich, dass der Mauteintreiber die Rechnungen nur monatlich verschickt und der Spediteur so erst danach seinem Kunden sagen kann, wie viel er zu bezahlen hat.
Internetseiten wie beispielsweise www.schenker.de, www.vce.de oder www.mautrechner.de gehen auf das Problem ein, indem sich mit ihrer Software im Voraus die Maut berechnen lässt. Man muss nur auf der Internetseite die Ausgangsstadt und die Zielstadt eingeben und das Programm berechnet die Maut für die zurückzulegende Strecke. Und da ja bekanntlich viele Wege nach Rom führen, kann man auf einigen dieser Seiten noch die für sich billigste Strecke auswählen.

Ein weiteres Kriterium, dem sich die Internetseite Mautprüfen stellt, ist es, die Rechnungen von Toll-Collect zu überprüfen. Denn so wurde bei dem Mauterhebungssystem schon einmal ein 1,8 Kilometer langes Autobahnstück in der Nähe von Neuss mit 33 Kilometern in Rechnung gestellt. Jedes mautzahlende Unternehmen erhält auf Anforderung von Toll-Collect die Abrechnung in Form einer Datei im CSV-Format. Diese beinhaltet alle relevanten Daten für die Abrechnung, die der Kunde auf www.mautpruefen.de hoch laden kann. Nach Einlesen der Datei werden neben den Einzelfahrtnachweisen auch die einzelnen Buchungen der mautpflichtigen Kilometer überprüft und mit der BASt-Mautabschnittstabelle verglichen. Als Ergebnis erhält der Kunde eine Auswertung, die in übersichtlicher Form Fehler und Abweichungen sowie die Kostendifferenz darstellt.

Zeit ist Geld - vor allen Dingen bei der Rechnungsstellung. Es gilt also, die korrekte Mautgebühr pro Fahrt schneller zu errechnen und dem Kunden zu berechnen.

Infodatum: 27. Dezember 2004

ÖKOTEST:
MUM - Markt und Medien

Informationen für Kunden, Agenturen und Entscheider

Produktion des Öko-Test-Magazins - Neueste Technik in der Produktion

MiSTRAL, ein Produkt von DALiM Software,
ist ein neues Workflow-Werkzeug mit dem zukünftig das ÖKO-TEST-Magazin produziert wird.

In MiSTRAL werden alle Ausgaben geplant und die jeweiligen Seitenspiegel erstellt. Alle an die Druckerei gesendeten Daten werden direkt in den Seitenspiegeln sichtbar und mit einem passwortgeschützten Zugang über das Internet können alle berechtigten Personen den Stand der aktuellen Magazinproduktion einsehen bzw. verfolgen. Sowohl redaktionelle Seiten, als auch Anzeigen werden dargestellt und für noch fehlende Seiten stehen Platzhalter im Seitenplan. Nicht nur die Übersicht aller Seiten wird dargestellt, auch der jeweilige Produktionsstatus der Seiten wird angezeigt. Ob eine Seite freigegeben ist, oder ob der Druckbogen schon belichtet ist, oder noch Anzeigen ausstehen, all diese Informationen werden visuell dargestellt. So sind nach dem "Ampelprinzip" noch fehlende Seiten rot, freizugebende Seiten gelb und fertige Seiten grün dargestellt. Die Freigabe erfolgt natürlich auch über das Internet, direkt im Seitenplan. Redaktionelle Seiten und Anzeigen können via Webbrowser platziert, verschoben und zur Endseite zusammengeführt werden. Die Übersicht über den jeweiligen Produktionsstatus erfolgt in Echtzeit und ist somit für alle Beteiligten immer aktuell. Hieraus ergibt sich eine weitaus schnellere und genauere Kommunikation zwischen Druckerei, Verlag und letztlich auch dem Anzeigenkunden. Somit kann bei Problemen schneller reagiert werden und mit einer Rückmeldung, z.B. per E-Mail und angehängtem PDF, der Anzeigenkunde direkt angesprochen werden.

Aber auch im Vorfeld können Anzeigen, die einer speziellen Ausgabe zugeordnet sind, einfach als PDF auf ein "Clipboard" neben den Seitenplan gelegt werden. Somit kann sofort nach Erhalt der Kundendaten, die Übereinstimmung mit den Auftragsdaten (1/4 Seite hoch oder quer?) erfolgen. Somit werden Abweichungen frühzeitig erkannt und können im Layout berücksichtigt werden.

Voraussetzung für diese Produktionsweise mit MiSTRAL Daten via Internet freizugeben, ist ein hohes Maß an Sicherheit. In Bezug auf Sicherheit im digitalen Workflow kann die brühlsche Universitätsdruckerei schon auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Bereits seit 2002 wird ausschließlich digital produziert und die Sicherheit dabei Monat für Monat unter Beweis gestellt. Neu an dem Workflow ist der interaktive Zugriff über das Internet. Mit dieser Entwicklung ist die Druckerei, zusammen mit dem ÖKO-TEST Verlag in Deutschland Vorreiter. In den USA wird MiSTRAL bereits seit vergangenem Jahr bei "Continental Web", einem großen Rollenoffsetdrucker mit mehreren Standorten für die Zeitschriftenproduktionen (Parade, Spiegel, Newsweek, Time etc.) eingesetzt.

Quelle:
www.oekotest.de

Infodatum: 20. Dezember 2004

LKW-Maut ab 1. Januar 2005 - Auswirkungen

Am 15. Dezember 2004 hat das Bundesamt für Güterverkehr dem Betreiber Toll Collect die vorläufige Betriebserlaubnis für das satellitengestützte Mautsystem erteilt. Mit knapp eineinhalbjähriger Verspätung kann die Erhebung nun endgültig starten. Ab 1. Januar 2005, 0.00 Uhr, müssen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen für die Benutzung der Bundesautobahnen Maut zahlen. Die Mautsätze sind abhängig von der Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse des Lkw. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Autobahnkilometer.

Die Einführung der Lkw-Maut stellt für die gesamte Wirtschaft und insbesondere für das Transportgewerbe eine finanzielle Belastung dar.
Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass sich die Transportpreise bei voller Überwälzung der Maut um durchschnittlich 8 bis 10% erhöhen.

Die Lkw-Maut führt auf allen Stufen der Logistikkette (z.B. Rohstoffe zur Papierfabrik, Papier von der Papierfabrik zum Großhändler oder direkt zur Druckerei, Druck-Erzeugnisse von der Druckerei zum Weiterverarbeiter oder direkt zum Auftraggeber) zu Kostenerhöhungen.

Die Frage, wer die zusätzlichen Belastungen trägt, wird sich grundsätzlich im Markt entscheiden. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage aller Unternehmen der Papierkette halten es alle Beteiligten für unerlässlich, die zusätzlichen Kosten in voller Höhe weiterzuberechnen.

Die Spediteure rechnen mit erheblichen Kostensteigerungen. Allein durch die Gebühren werden Kostenerhöhungen im Stückgutverkehr zwischen 3 und 6%, im Teilladungsverkehr zwischen 7 und 10% sowie im Ladungsverkehr um 10 bis 15% entstehen. Die Spediteure haben die Absicht, auf ihrer Rechnung die Maut als gesonderte Position auszuweisen.

Berechnungen des Verbandes Deutscher Papierfabriken (VDP) kamen 2003 zu dem Ergebnis, dass sich der Wareneingang der Papierfabriken durch die Maut um 1% verteuern wird. Der Kostenanteil der Ausgangs-Frachten am Umsatz beträgt schätzungsweise knapp 7%. Je nach Fahrzeugart und gefahrenen BAB-Kilometern dürften die Frachtkosten für den Transport zum Kunden (zumeist durch fremde Speditionen) um 4 bis maximal 15% steigen, so dass der Frachtkostenanteil um 0,3 bis maximal 1% zunehmen wird. Der VDP geht davon aus, dass die Papierfabriken die erhöhten Kosten in voller Höhe weiterwälzen.

Auch der Papiergroßhandel rechnet mit erheblichen Kostensteigerungen, die allerdings wegen des überwiegend regionalen Verteil-Verkehrs (und der vergleichsweise geringen BAB-Benutzung) von Firma zu Firma sehr unterschiedlich und damit generell nicht abschätzbar sind.

Auch für die Druckindustrie führt die Lkw-Maut zu Kostenerhöhungen, die ebenfalls von Firma zu Firma je nach Größe und Einzugsgebiet sehr unterschiedlich sein dürften. Die höchsten Belastungen dürften auf Großdruckereien zukommen. Unabhängig von der Höhe der zusätzlichen Kosten sind alle Druckereien gehalten, die Kostenerhöhungen an ihre Kunden weiterzuwälzen.

Alles was Sie über die Lkw-Maut wissen wollen, erfahren Sie in verständlicher Form z.B. bei der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr SVG (www.svg.de) oder beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (www.bmvbw.de).

www.svg.de
www.bmvbw.de

Infodatum: 09. November 2004

Überwachung des E-Mail-Verkehrs vor Start - Internetanbieter warnen vor Pleiten

Zum Jahreswechsel endet die von der Bundesregierung gewährte Übergangsfrist für den Lauschangriff auf den E-Mail-Verkehr. Von Neujahr an müssen die Anbieter von Mailservern technische Schnittstellen zur Überwachung für die Behörden bereithalten.

Da diese Vorrichtungen sehr kostspielig sind, rechnen Branchen-Insider mit dem Aus für tausende klein- und mittelständische Anbieter. Vielen sind die Verpflichtungen noch gar nicht bekannt, darüber hinaus sind die Regelungen teilweise unpräzise.

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung ist umstritten, wurde bereits mehrfach überarbeitet. In der derzeitigen Fassung gilt sie seit Frühjahr 2003.

Quelle:
www.heise.de

Infodatum: 03. Juni 2004

Nur, wer nachweisen kann, ausreichende und tagesaktuelle Vorkehrungen gegen Virenbefall und -verbreitung getroffen zu haben, entgeht einer eventuellen zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner Ausgabe 6/04.

Viren werden häufig automatisch über ahnungslose Dritte verbreitet. Der eigentliche Versender handelt zwar weder vorsätzlich noch besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen ihm und dem Empfänger, Strafbarkeit und Haftung sind daher ausgeschlossen. Doch bei fahrlässigem Handeln kommt unter Umständen eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz in Betracht.
Das Horrorszenario: Firmen versenden kontaminierte E-Mails an Privatpersonen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unternehmen vom Virenbefall Kenntnis hatten oder nicht.
Risikomanagement und IT-Risikomanagement ist in Deutschland ja bereits per Gesetz oberste Firmenpflicht. Nur Technik allein genügt jedoch nicht - vielmehr müssen auch die organisatorischen Maßnahmen des Betriebes dem entsprechen. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter von EDV-Abteilungen, die sich stets über aktuelle Entwicklungen informieren und in der Lage sein müssen, auf diese zu reagieren.

Weitere Infos:
www.ix.de